Kfz-Zulassung

Sie haben ein neues  Fahrzeug gekauft und möchten Ihr altes Fahrzeug ab- und Ihr neues Fahrzeug anmelden?

Sie haben keine Zeit und Lust auf lange Warteschlangen und kennen sich mit den Gegebenheiten bei der Zulassung nicht aus?

Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner dafür!

Wir kümmern uns um Ihre KFZ-Zulassung/ Abmeldung und ersparen Ihnen den Besuch bei der Zulassungsstelle. 

Lehnen Sie sich entspannt zurück, denn wir erledigen den Rest und kümmern uns um Ihre Zulassung.  

Bevor Sie mit Ihrem Auto auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können, sind einige Formalien zu erledigen. Damit Sie nichts Wichtiges übersehen, haben wir Ihnen die Checkliste für die Autozulassung zusammengestellt.

Sie enthält eine Übersicht über alle notwendigen Unterlagen, die Sie bzw. in dem Fall wir (je nach Fahrzeugtyp) auf der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen müssen.

Unterschiede gibt es bei folgenden Anmeldungen:

  • Neuwagen Kfz
  • Gebrauchtwagen Kfz
  • Gebrauchtfahrzeugen EU
  • Firmenfahrzeuge
  • Stilllegung/Abmeldung

Um ein altes Fahrzeug stilllegen bzw. abmelden zu können, benötigen wir 

  • altes Kennzeichen
  • Fahrzeugschein
  • Vollmacht

Erforderliche Unterlagen

  • Siebenstellige eVB-Nummer (Kfz-Versicherung) erhalten Sie direkt über uns
  • Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Zulassungsbestätigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig)


Zusätzliche Dokumente bei Gebrauchtwagen

  • Zulassungsbestätigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbestätigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung


Zusätzliche Dokumente für Gebrauchtwagen (EU-Ausland)

  • Zulassungsbestätigung Teil II (Fahrzeugbrief)

 

Zusätzliche Dokumente für Firmenwagen

  • Handelsregister-Auszug oder Gewerbeanmeldung


Die Vollmacht und das SEPA-Mandat können Sie über die Website herunterladen oder erhalten diese in unserer Geschäftsstelle.

Download
Kfz-Steuer
SEPA.pdf
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Download
Vollmacht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 518.4 KB

Gebühren

Die Kosten der An- oder Ummeldung sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, daher sind Abweichungen von den Gebühren möglich.

Die Gebühren in Gelsenkirchen betragen

 

Grundgebühr 27,00 €

 

bitte beachten Sie, dass folgende Gebühren nicht enthalten sind

  • Wunschkennzeichen 10,20 €
  • Reservierung 2,60 €
  • Änderung der Technik 10,20 €
  • Aufschlag ungetyptes Fahrzeug 15,30 €
  • Umtausch in EU-Papiere 6,10 € 

 

zzgl. Kosten für Kennzeichenschilder beim Schildermacher

 

Unsere Dienstleistung beträgt nur 30,00 €

 

Falls Sie die Versicherung (eVB Nummer) als Neukunde über die Generalagentur Martin Michalak der Signal Iduna beziehen, entfallen die Dienstleistungskosten in Höhe von 30,00 €.